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Gewährleistung beim Autoverkauf:

Was gilt in der Schweiz?

Sobald Sie Ihr Auto verkaufen, spielt die Gewährleistung eine besonders wichtige Rolle. Dies gilt für den Privatverkauf und den Ankauf durch einen professionellen Occasionen-Händler gleichermassen.

In der Schweiz gibt es hierzu gesetzlich festgelegte Regeln, die Sie daher unbedingt beachten müssen. Wie die genau aussehen und was passiert, wenn Sie diese missachten, erklären wir Ihnen an dieser Stelle.

Wie sieht die gesetzliche Grundlage für die Gewährleistung beim Autoverkauf aus?

Die Schweiz stellt bezüglich der Gewährleistung beim Autoverkauf sehr klare Regeln auf. Massgeblich ist hierfür Artikel 197 im Schweizerischen Obligationenrecht. Der Artikel ist im Jahr 2020 in dieser Form in Kraft getreten und definiert die gesetzliche Gewährleistung für Mängel an einer Kaufsache.

„Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.“

Was passiert, wenn Sie Mängel nicht angeben?

Für Sie als Verkäufer bedeutet dies, dass Sie jegliche Mängel am Fahrzeug vor dem Verkauf benennen und diese auch im Vertrag schriftlich festhalten müssen. Geschieht dies nicht, hat das erhebliche und vor allem negative Folgen für Sie. Dem Käufer steht das Recht zu, im Nachhinein einen niedrigeren Preis zu verlangen.

Bei sehr schweren Mängeln darf er sogar vom Kauf zurücktreten. Im schlimmsten Fall kann man Ihnen sogar arglistige Täuschung vorwerfen. Unwissenheit schützt hier nicht vor eventuellen Ansprüchen. Die Gewährleistung gilt auch für Mängel, die nicht von Ihnen verursacht wurden oder von denen Sie keine Kenntnisse haben.

Teilen Sie dem Käufer sämtliche Mängel vollständig mit. Dies gilt auch für Unfallschäden des Fahrzeugs, die nicht sichtbar sind oder bereits repariert wurden. Das Fahrzeug darf in diesem Fall nicht als unfallfrei deklariert werden. Halten Sie sämtliche Mängel schriftlich fest.

Warum hat der Ankauf durch einen professionellen Occasionen-Händler Vorteile?

Natürlich stellt Sie der Verkauf Ihres Fahrzeugs an einen professionellen Auto-Ankäufer nicht von der eigenen Gewährleistung frei. Allerdings haben die Occasionen-Händler sehr viel mehr Erfahrung im Umfang mit dem Thema.

Während der Begutachtung erkennen Sie Mängel (auch diejenigen, die Ihnen gar nicht bewusst sind) schneller und einfacher. Sie klären Sie darüber auf und fügen entsprechende Hinweise in den Vertrag ein. Darüber hinaus bieten viele seriöse Ankäufer entsprechende Vorlagen und Verträge zum Thema kostenlos als Download auf ihrer Webseite an.


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