076 688 16 99 24 h / 7 Tage die Woche erreichbar

Auto abmelden in der Schweiz

Leben Sie in der Schweiz und möchten dort Ihr altes Fahrzeug abmelden, gilt es einige Dinge zu beachten. Verkaufen Sie das Auto ohne Abmeldung, können Sie im Falle eines Unfalls oder Schadens aus versicherungstechnischen dafür haftbar gemacht werden.

Dabei ist die Abmeldung des Autos in der Schweiz in nur wenigen Schritten erledigt. Im Mittelpunkt steht dabei die Annullierung des Fahrzeugausweises. Erfahren Sie an dieser Stelle, welche Regeln für die Abmeldung bestehen:

 

  • Die Abmeldung des Fahrzeugausweises erfolgt stets bei den Behörden in Ihrem Wohnkanton. Zuständig ist hierfür das Strassenverkehrsamt.
  • Eine Abmeldung ist sowohl notwendig, wenn Sie das Auto verkaufen als auch entsorgen. Gleiches gilt für eine vorübergehende Stilllegung.
  • Sobald die Abmeldung durchgeführt ist, darf das Auto nicht mehr gefahren werden. Eine Verantwortlichkeit Ihrerseits gegenüber den Strassenverkehrsbehörden erlischt.
  • Die Kosten für eine Annullierung des Fahrzeugausweises hängen vom jeweiligen Kanton ab. Einige bieten sogar eine kostenlose Annullierung an.
  • Sobald Sie den Fahrzeugausweis abgegeben haben, erhalten Sie entweder direkt vor Ort oder via Post das annullierte Dokument zurück.
  • Wenn das Auto von Ihnen verkauft wird, erhält der neue Besitzer den Fahrzeugausweis nach der Annullierung von Ihnen.

 

Wir melden auf Wunsch Ihr Auto ab Als Ankäufer von Occasionen aller Art und schweizweit übernehmen wir für Sie gerne neben der Abholung auch die Abmeldung Ihres Fahrzeugs. Wir garantieren Ihnen dabei allerhöchste Seriosität und halten dies auch vertraglich fest. Sie müssen sich nicht mehr um die Annullierung Ihres Fahrzeugausweises kümmern.


Bildnachweis: iStock.com / tverkhovinets

Weitere Tipps