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Exportschilder beantragen:

Was muss man tun?

Deutschland, Österreich, Italien, Liechtenstein und Frankreich grenzen direkt an die Schweiz. Ein grenzüberschreitender Verkauf des eigenen Autos ist daher üblich. Dies gilt nicht nur für grenznahe Kantone wie Waadt, Thurgau oder Graubünden.

Sobald Sie Ihr Auto von der Schweiz aus ins europäische Ausland verkaufen, müssen Sie einige Dinge beachten. Hierzu zählt unter anderem die Beantragung von Exportschildern. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen an dieser Stelle.

Was ist ein Exportschild?

Beim Exportschild handelt es sich um ein Ausfuhrkennzeichen. Es wird auch Zollkennzeichen genannt. Dieses benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu exportieren. Das Exportkennzeichen wird für eine Überführungsfahrt genutzt. Sie erkennen das Exportkennzeichen an dem roten Streifen auf der rechten Seite.

Zudem ist auf dem Zeichen eine dreiteilige Nummer zu sehen. Diese gibt den Gültigkeitszeitraum (Tag, Monat und Jahr) des Schildes an. Innerhalb dieser Zeit können Sie das Fahrzeug überführen (lassen).

Wo beantragt man Exportschilder?

In der Schweiz sind die kantonalen Strassenverkehrsämter für die Ausgabe der Exportschilder zuständig. Diverse Ämter bieten mittlerweile einen Downloadservice für das notwendige Formular „Gesuch Überführung von Fahrzeugen ins Ausland“ an.

Sie tätigen darin Angaben zur eigenen Person und dem Fahrzeug. Darüber hinaus wählen Sie das Gültigkeitsdatum aus. Die Gültigkeitsdauer beträgt generell 35 Tage. Es gibt keine Möglichkeit, diese Frist zu verlängern.

Welche Dokumente benötigen Sie für die Exportschilder?

Sobald Sie Exportschilder beantragen, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Hierzu zählen Führerausweis, Ihr persönliches Ausweisdokument (zum Beispiel Pass) und der Fahrzeugausweis. Sie müssen dabei die Originaldokumente vorlegen. Eine Kopie reicht nicht aus.

Welche Kosten entstehen bei der Beantragung von Exportschildern?

Die Beantragung von Exportschildern ist mit Kosten verbunden. Diese können je nach Kanton sehr unterschiedlich ausfallen. Oftmals sind mehrere hundert Franken fällig. In dem Betrag sind folgende Posten enthalten:

 

  • Bearbeitungsgebühr
  • Fahrzeugausweis
  • Kontrollschilder
  • Einlösegebühr
  • Eintrag Verfügung 186
  • Versicherungsprämie
  • Individuelle Verkehrsabgabe

 

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen kann zusätzliche eine Schwerverkehrsabgabe anfallen.

Wann ist die Aushändigung von Exportschildern ausgeschlossen?

Exportschilder können nur mit einem Schweizer Führerausweis beantragt werden. Darüber hinaus darf das Fahrzeug keine technischen Mängel besitzen. Falls dies doch der Fall ist, müssen Sie Fahrzeug vor Ort durch die Behörden kontrollieren lassen.

Welche Alternativen gibt es?

Ihnen ist der Aufwand zu gross, die Exportschilder selbst zu beantragen? Als seriöser und professioneller Occasionen-Händler kaufen wir nicht nur Ihr Fahrzeug an, sondern übernehmen im Falle eines Exports alle notwendigen Formalitäten. Sie erhalten von uns nach dem Verkauf Ihres Autos die vereinbarte Summe. Melden Sie vorher das Fahrzeug ab, kommen wir mit einem Transporter zu Ihnen und nehmen das Fahrzeug mit. Für Sie entstehen keine weiteren Kosten.


Bildnachweis: iStock.com / Gilles_Paire

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