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Auto verkaufen mit Vertrag:

Das muss man beachten!

Sobald Sie Ihr Auto in der Schweiz verkaufen, müssen Sie sich zwingend über den Kaufvertrag Gedanken machen. Dieser regelt sämtliche Verkaufsmodalitäten und ist auch für die spätere Haftung bei Unfällen oder auftretenden Schäden von Bedeutung. Auf welche Dinge Sie deshalb achten sollten, erfahren Sie an dieser Stelle.

An wen verkaufen Sie Ihr Auto?

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, das eigene Auto zu verkaufen. Nach wie vor ist der Verkauf zwischen zwei Privatpersonen sehr beliebt. Diverse Onlineplattformen bringen dabei Käufer und Verkäufer zusammen. Sie präsentieren Ihr Fahrzeug im Internet, geben sämtliche Daten via Maske ein und unterlegen Ihr Angebot mit entsprechenden Fotos vom Fahrzeug. Wichtig ist hierbei, dass Sie auch auf bestehende Mängel am Auto hinweisen.

Darüber hinaus gibt es schweizweit professionelle Ankäufer für Occasionen aller Art. Auf deren Webseite finden Sie meistens ein Onlineformular, welches zur ersten Einschätzung des Fahrzeugwertes dient. Achten Sie hier ebenfalls darauf, möglichst genaue Angaben zu machen. Der daraus resultierende Fahrzeugwert ist aber keine endgültige Offerte. Für ein konkretes Angebot muss der Ankäufer das Auto direkt begutachten. Dies geschieht in der Regel vor Ort. Die Begutachtung erfolgt beim seriösen Ankäufer nach klar definierten und transparenten Checklisten.

Warum sollten alle Mängel stets offengelegt werden?

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Auto an eine Privatpersonen oder einen professionellen Ankäufer verkaufen gilt, dass sämtliche Mängel stets offengelegt und vertraglich festgehalten werden sollten. Sie als ehemaliger Besitzer haften für Schäden, die durch nicht angezeigte Mängel entstehen.

Weshalb ist ein schriftlicher Vertrag wichtig?

Ohne schriftlichen Vertrag übergeben Sie bitte niemals Ihr Auto an den neuen Besitzer. Dies gilt für den privaten Ver- und professionellen Ankauf gleichermassen. In dem Kaufvertrag werden alle Modalitäten schriftlich festgehalten. Er ist somit auch eine Art Versicherung, wenn es nach dem Verkauf zum Streitfall mit dem neuen Fahrzeugbesitzer kommt.

Sobald kein schriftlicher Vertrag vorliegt gilt nach Artikel 197 des Schweizerischen Obligationenrechts die „gesetzliche Gewährleistung für Mängel an einer Kaufsache“. Werden nicht benannte Schäden oder Mängel entdeckt, kann der Käufer im Nachhinein einen geringeren Preis verlangen oder sogar in bestimmten Fällen vom Kauf zurücktreten.

Denken Sie daran, dass die Gewährleistung auch dann gilt und Sie dafür einzustehen haben, wenn die Mängel nicht von Ihnen verursacht wurden oder aber Sie gar keine Kenntnis davon hatten.

Welche Dinge muss der Vertrag beim Autoverkauf enthalten?

Der Vertrag regelt sämtliche Vorgänge des Verkaufs. Er muss stets schriftlich erfolgen. Achten Sie darauf, dass der Vertrag folgende Dinge beinhaltet:

Grundlegende Daten der Personen

 

  • Ihren Namen, das Geburtsdatum sowie die vollständige Anschrift
  • Den vollständigen Namen, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Nummer der Identitätskarte des Verkäufers

 

Grundlegende Daten des Fahrzeugs

 

  • Modell- und Markenbezeichnung, Herstellernummer und Typnummer des Fahrzeugs
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Erstzulassung
  • Kilometerstand
  • Datum letzte Motorfahrzeugkontrolle (MFK)

 

Halten Sie im Vertrag zudem fest, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt oder nicht. Verkaufen Sie einen Unfallwagen, so müssen im Vertrag sämtliche Schäden aufgelistet werden.

Garantieleistung

Hier gibt es zwei verschiedene Varianten.

 

  • Einerseits können Sie das Fahrzeug ohne Garantie im Zustand wie besichtigt (nebst Probefahrt) verkaufen. Diese Variante ist beim Verkauf zwischen Privatpersonen oder beim Ankauf von einem professionellen Occasionen-Händlern sehr beliebt.
  • Andererseits besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst mit einer vertraglich festgehaltenen Garantie zu versehen. Die Angabe des Garantiezeitraums kann in Monaten oder Kilometern erfolgen und bezieht zum Beispiel die Garantie der Autoteile ein. Diese Variante ist eher für professionelle Fahrzeugverkäufer geeignet.

 

Preis und Bezahlung

Gehen Sie auf Nummer sicher und schreiben Sie in den Vertrag sowohl den vereinbarten Fahrzeugpreis und die gewählte Zahlungsmethode rein.


Bildnachweis: iStock.com / Tero Vesalainen

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