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Auto kaputt:

Kann man es trotzdem noch verkaufen?

Nach einem Unfall oder fahrzeugtechnischem Defekt wie dem Motorschaden stellt sich die Frage, was mit dem eigenen Auto passieren soll. Dies gilt vor allem für den Fall, sobald die Reparaturkosten sehr hoch sind und/oder den aktuellen Wert des Fahrzeugs übersteigen.

Die Entsorgung auf einem Schrottplatz kommt da vielen Menschen zuerst in den Sinn. Allerdings gibt es mit dem Ankauf solcher Autos eine weitere Möglichkeit, die Ihnen als Fahrzeugbesitzer sogar noch Geld in die Kasse spült. Als professioneller Ankäufer für Fahrzeuge aller Art und schweizweit erklären wir, welche Vorteile diese Variante Ihnen noch bietet.

Auto ankaufen lassen – darum geht es!

Bevor Sie mit dem Auto-Ankäufer Kontakt aufnehmen, können Sie selbst nachschauen, wie es um den Fahrzeugwert bestellt ist. Hierfür nutzen Sie zum Beispiel die kostenpflichtige Schwack-Liste, die eine Art Preisdatenbank darstellt. Der Abruf ist auch online möglich. Sie geben dort diverse Daten ein, die Ihr Fahrzeug betrifft.

Gute Beispiele sind Baujahr, Kilometerstand, Marke, Kraftstoffart und Modell. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Richtwert, der die Beschädigungen am Fahrzeug nicht einbezieht.

Kontaktaufnahme mit dem Auto-Ankäufer

In der Schweiz gibt es zahlreiche Ankäufer für Occasionen aller Art. Es ist daher gar nicht so einfach einen passenden und vor allem seriösen Anbieter zu finden. Leider tummeln sich auch unseriöse Ankäufer auf dem Schweizer Occasionen-Markt, die Sie aber durch folgende Hinweise einfacher erkennen:

 

  • Der Autoankäufer verlangt monetäre Vorleistungen von Ihnen für die Anfahrt oder die Begutachtung des Fahrzeugs
  • Sie kennen lediglich die Mobilfunknummer, nicht aber die Adresse oder weitere Informationen rund um den Ankäufer
  • Es wird Ihnen kein Kaufvertrag übergeben
  • Der Ankäufer will die Summe nach dem Kauf überweisen und nicht in bar zahlen
  • Der Ankäufer fordert Sie auf, die Kosten für den Abtransport, die Ummeldung oder Verschrottung zu übernehmen
  • Der Ankäufer will Ihnen nicht Ihre angemeldeten Nummernschilder übergeben

 

Optimieren des Fahrzeugs

Klar ist, dass Sie schwere Schäden oder Mängel kaum selbst ausbessern können. Die Reparatur durch einen Fachmann kommt aufgrund der hohen Kosten auch nicht in Frage. Mit ein paar einfachen Massnahmen ist es aber möglich, das Fahrzeug zumindest optisch aufzubessern und den Wert steigern.

 

  • Reinigen Sie das Fahrzeug innen wie aussen vor der Begutachtung gründlich. Die professionelle Autowäsche gehört ebenso dazu, wie eine anschliessende Politur des Lacks. Im Innenraum können Sie die Polster mit einem entsprechenden Schaum durchreinigen. Für das Armaturenbrett gibt es ebenfalls entsprechende Pflegemittel.
  • Bessern Sie kleinere Mängel wie defekte Rück- oder Vorderlicht aus. Bei Lackschäden kommt es auf die Schwere derer an. Darüber hinaus sollten Sie einige Erfahrung mitbringen.
  • Weisen Sie während der Begutachtung auf Fahrzeugkomponenten hin, die im Laufe der Zeit ausgebessert oder getauscht wurden. Besitzt zum Beispiel das Fahrzeug einen Hagelschaden, kann aber mit einem neuen Getriebe aufwarten, können Sie auf jeden Fall punkten.

 

Was passiert, wenn das Auto nicht mehr zu retten ist

Sobald der Ankäufer feststellt, dass das Fahrzeug weder für den Schweizer Occasionen-Markt noch für den Auto-Export geeignet ist, wird er Ihnen die Ausschlachtung des Fahrzeugs vorschlagen. Oftmals können einzelne Komponenten als Ersatzteile genutzt werden, was in beiderseitigem Interesse ist. Sie erhalten für Ihr Fahrzeug deshalb ebenfalls einen fairen Preis.

Wie läuft der Autoverkauf bei einem seriösen Ankäufer ab

Nachdem Sie mit dem Ankäufer Kontakt aufgenommen haben, teilen Sie ihm mit, an welchem Ort die Begutachtung stattfinden soll. Der Ankäufer kommt dann direkt zu Ihnen. Er verlangt für die Begutachtung Ihres kaputten Autos keinerlei Anfahrtsgebühr. Nach dem er das Fahrzeug kontrolliert hat, wird er Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Sie können, müssen sich bei einem seriösen Ankäufer aber nicht sofort entscheiden. Vielmehr handelt es sich um ein unverbindliches Angebot. Sowohl für die Kosten des Abtransports als auch für eine eventuelle Entsorgung müssen Sie nicht zahlen. Dies übernimmt der Ankäufer. Gleiches gilt für die Abmeldung des Fahrzeugs.


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