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Gebrauchtwagen verkaufen

wohin mit dem alten Auto?

Sobald das eigene Auto in die Jahre gekommen ist und fleissig zig Kilometer abgeleistet hat, sehnen sich viele Menschen nach Veränderung. Der Kauf eines neuen Fahrzeugs steht daher im Raum. Doch wohin mit dem Gebrauchten? Der Zustand ist an sich noch passabel, sodass das Auto für den Schrottplatz viel zu schade wäre.

Deshalb lohnt es sich darüber nachzudenken, das Fahrzeug als Gebrauchtwagen zu verkaufen. Hier stehen Ihnen diverse Möglichkeiten zur Verfügung. Welches diese sind und worauf Sie beim Verkauf stets achten sollten, erklären wir Ihnen an dieser Stelle.

Wo und an wen kann man sein altes Auto verkaufen?

Ihnen stehen gleich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, Ihr altes Fahrzeug zu verkaufen. Zu den wichtigsten gehören der direkte Verkauf an eine Privatperson und der Ankauf durch einen professionellen Occasionen-Händler.

Auto-Verkauf an eine Privatperson: Der Privatverkauf findet vor allem via Annonce statt, in der Sie Ihren Wagen offerieren. Sehr beliebt sind in diesem Zusammenhang Onlineportale, wo Sie auf potenzielle Käufer treffen. Sie erstellen eine Anzeige, geben die Daten rund um Ihr Fahrzeug ein und unterlegen diese mit den passenden Fotos.

Interessierte Käufer melden sich bei Ihnen via Kontaktformular und verabreden zugleich einen Besichtigungstermin. Bei einem Privatverkauf sollten Sie stets einen Vertrag für den Autoverkauf anfertigen. Darüber hinaus müssen Sie Formalitäten wie die Fahrzeug-Abmeldung in der Schweiz durchführen.

Ankauf durch einen professionellen Occasionen-Händler: Professionelle Ankäufer stellen eine einfache und praktische Alternative zum Privatverkauf dar. Auf der Suche nach einem Ankäufer werden Sie im Internet schnell fündig. Darüber hinaus kommen die Ankäufer auch auf Sie zu.

Woran erkennt man einen professionellen und seriösen Ankäufer für Gebrauchtwagen?

Der professionelle und seriöse Ankäufer für Occasionen aller Art macht mit Ihnen zunächst einen Termin zur Begutachtung des Fahrzeugs aus. Vor Ort kontrolliert er anhand von Checklisten das Auto. Sie erkennen einen seriösen Ankäufer unter anderem daran, dass er für diese Leistungen kein Geld verlangt.

Er macht Ihnen ein unverbindliches Angebot und setzt Sie zu keinem Zeitpunkt unter Druck. Ankäufer sind an den verschiedensten Arten von Autos interessiert. Hierzu zählen Occasionen mit hoher Kilometerleistung ebenso, wie Fahrzeuge, die einen Motor- oder Getriebeschaden aufweisen. Auch Unfallwagen sind für ihn interessant. Sollte das Auto schweizweit nicht mehr verkauft werden können, bietet der Fahrzeug-Export nach Afrika eine weitere Alternative.

Wie sollten Sie Ihr Fahrzeug auf die Begutachtung vorbereiten?

Bevor Sie Auto zur Begutachtung geben, können Sie das Fahrzeug vor allem kosmetisch aufwerten. Dies erfolgt zum Beispiel durch eine professionelle Autowäsche nebst Politur. Darüber hinaus sollten Sie den Innenraum gründlich reinigen.

Für die Sitze gibt es unter anderem einfach zu nutzende Polsterschäume. Kleinere Defekte, wie eine kaputte Rückleuchte, sind ebenfalls schnell beseitigt. Wenn Sie ein gut gepflegtes Checkheft besitzen, steigert dies ebenfalls den Wert des Fahrzeugs.

Was gibt es aus rechtlichen Gründen zu beachten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug an eine Privatperson oder den Occasionen-Händler verkaufen, müssen Sie in der Schweiz einige Dinge aus rechtlichen Gründen beachten. Das gilt unter anderem für die Abmeldung Ihres Autos. Diese erfolgt stets bei den Behörden in Ihrem Wohnkanton. Hierfür ist das Strassenverkehrsamt zuständig.

Unabhängig davon, ob Sie das Auto verkaufen oder Entsorgen lassen möchten, muss die Abmeldung erfolgen. Danach darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Ob und inwieweit die Abmeldung Ihres Fahrzeugs kostenlos ist, hängt vom jeweiligen Kanton ab.

Ihr Auto verkaufen Sie nur mit Vertrag. In diesem sind alle Modalitäten schriftlich festgehalten. Dies gilt für die Personalien von Käufer und Verkäufer ebenso, wie für die Fahrzeugdaten und Mängel. Aus Gründen der Haftung sollten Sie hier besonders genau sein. Die gesetzliche Grundlage stellt Artikel 197 des Schweizerischen Obligationenrechts zur „gesetzlichen Gewährleistung für Mängel an einer Kaufsache“ dar.

Welche Leistungen bieten wir als professioneller Occasionen-Ankäufer an?

Wir kaufen schweizweit Fahrzeuge aller Art an. Seriosität und jahrelange Erfahrung im Kfz-Bereich spielen für uns eine sehr wichtige Rolle. Unsere Experten kommen zu Ihnen und führen die Begutachtung sachlich und mit grösster Sorgfalt durch. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie auch weitere Formalitäten. Ein Vertrag ist selbstverständlich.

Möchten Sie das Auto gleich an Ort und Stelle verkaufen, bezahlen wir Ihnen die vereinbarte Kaufsumme gerne in bar. Zudem übernehmen wir den Abtransport. Ihnen entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten. Sämtliche Services sind für Sie gratis.


Bildnachweis: iStock.com / pattilabelle

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